11. Juli 2009Zugangserschwernisgesetz als juristisch bedenklich eingestuft
Zugangserschwernisgesetzt hält juristischer Beurteilung nicht stand
Das neu entworfene Gesetz der Bundesregierung, zur Sperrung von Seiten mit Kinderpornografischen Inhalten, wurde eingehend von jurischtischer Seite geprüft und als bedenklich eingestuft. Laut einem Bericht auf Heise.de wurde die neu geschaffene Gesetzeslage untersucht und dabei festgestellt, dass die neu geschaffene Infrastruktur nur wenig geeignet sei, die Seiten für Nutzer unerreichbar zu machen. So wie es derzeit scheint, könne man mit Leichtigkeit die Blockaden überwinden. Die Aussagen die gemacht wurden, untermauern im Prinzip meine Haltung die ich auch schon in anderen Posts Kund tat. Laut juristischer Beurteilung handelt es sich bei dem Gesetz um eine “Maßnahme zur Gefahrenabwehr” was letzten Endes auch nur der Grundstein für eine Überwachungsstruktur bedeutet. Der Chaos Computer Club ruft allgemein dazu auf sich der Online Petition anzuschliessen, was einerseits nicht mehr dazu beitragen kann dieses Gesetz zu verhindern, aber anderseites aufzeigt das man dagegen ist. Der CCC hat auf seiner Seite ein Gutachten bzw Beurteilung zu diesen Maßnahmen erstellt, bei der die Bundesregierung nicht wirklich gut wegkommt. Aber lest dieses auf der Homepage des CCC einfach mal durch. Da wir in unserer Gesellschaft aber auch nur von allzu vielen Lemmingen umgeben sind, wird sich auf kurze Zeit wohl erstmal nichts ändern.

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